Zertifizierung
Wir möchten Sie über die Möglichkeiten der Zertifizierung als "Schematherapeut*in" und "Schematherapeut*in für Kinder und Jugendliche" durch die International Society of Schema Therapy (ISST) informieren.
Zertifizierung in Schematherapie bei Erwachsenen
Voraussetzung und Beantragung
Voraussetzung für die Zertifizierung in Schematherapie nach den Kriterien der ISST ist die Approbation als psychologische*r oder ärztliche*r Psychotherapeut*in sowie die Mitgliedschaft in der ISST (Antragsformular).
Zwischen Abschluss der Theorie und Antrag auf Zertifizierung dürfen nicht mehr als drei Jahre vergangen sein.
Ihren Zertifizierungsantrag schicken Sie bitte an einen der beiden nationalen Zertifizierungesbeauftragten:
derzeit Christine Zens, Hamburg (christine.zens@hamburg.de ), oder Wolfgang Beth, Nürnberg (kontakt@nest-schematherapie.de).
Ihre Supervisor*innen und wir vom IST-M sind Ihnen bei Fragen zur Zertifizierung, insbesondere bei der Suche nach einer/einem geeigneten Rater*in für Ihre Videobänder (s. u.) gerne behilflich.
Anforderungen für die Zertifizierung entsprechend der ISST-Richtlinien (Ausbildungsbeginn ab September 2021)
Leitfäden für die Zertifizierung zum Download
Wichtige Dokumente für die Zertifizierung zum Download:
Ansprechpartner für Zertifizierungsfragen:
Johannes Struller
Email: kontakt@schematherapie-muenchen.de
I. Zertifizierung "standard level" in Schematherapie bei Erwachsenen
Die Zertifizierung berechtigt, die Bezeichnung "Schematherapeut*in" zu führen und an Schematherapie-Studien teilzunehmen.
Voraussetzungen sind:
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Der Besuch von 54 Unterrichtseinheiten (UEn) à 45 Minuten "Schematherapie bei Erwachsenen", welche durch das Curriculum abgedeckt werden. Der Besuch weiterer Workshops zur Vertiefung und zum Training der praktischen Fertigkeiten ist empfehlenswert.
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Mindestens 20 Einzel-Supervisionsstunden (a 60 min.) oder eine entsprechende Anzahl an Gruppen-Supervisionsstunden (diese werden gemäß einer Übersichtstabelle konvertiert).
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Mindestens 2 supervidierte Behandlungsfälle mit jeweils mindestens 25 Therapiestunden; bei mindestens einem der beiden Fälle müssen zumindest deutliche Merkmale einer Persönlichkeitsstörung erkennbar sein, der andere muss zumindest für Modusarbeit geeignet erscheinen.
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Insgesamt müssen mindestens 80 Behandlungsstunden nachgewiesen werden.
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Die Supervision muss mindestens 1 Jahr andauern.
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Eine Videoaufnahme einer kompletten schematherapeutischen Sitzung (50 Min.) inklusive einer schriftlichen Fallkonzeptualisierung (nach Young) muss von einer/einem institutsfremden Supervisor*in geratet werden. Der Mittelwert des Ratings muss mindestens 4,0 auf der STRS-Rating-Skala erreichen.
II. Zertifizierung "advanced level" in Schematherapie bei Erwachsenen
Sie ist die Voraussetzung, um nach 3 Jahren Praxis als zertifizierte*r Schematherapeut*in eine Zertifizierung zur/zum schematherapeutischen Supervisor*in oder Trainer*in zu erlangen (s. u.).
Voraussetzungen (zusätzlich zu den Anforderungen der Standard-Zertifizierung):
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20 weitere Einzelsupervisionsstunden oder eine entsprechende Anzahl an Gruppensupervisionsstunden.
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Weitere 2 supervidierte Behandlungsfälle (also insgesamt mindestens 4) mit jeweils mindestens 25 Therapiestunden; zumindest einer der Fälle muss die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung erfüllen. Die anderen Fälle sollten geeignet sein, um Kompetenzen im Umgang mit erduldenden/vermeidenden und überkompensierenden Modi zu erwerben.
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Nachweis weiterer 80 Behandlungsstunden (also insgesamt mindestens 160).
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Eine weitere Videoaufnahme einer kompletten schematherapeutischen Sitzung (50 Min.) inklusive einer schriftlichen Fallkonzeptualisierung (nach Young) muss von einer/einem institutsfremden Supervisor*in geratet werden. Der Mittelwert des Ratings muss mindestens 4,5 auf der STRS-Rating-Skala erreichen. Achtung: für die Zertifizierung "advanced level" müssen die Ratings beider Videoaufnahmen mindestens 4,5 auf der STRS-Rating-Skala erreichen! Liegt das Rating der Standardzertifizierung darunter, muss noch ein neues Band eingereicht, geratet und mit mindestens 4,5 bewertet werden.
III. Zertifizierung "trainer-supervisor-level" in Schematherapie bei Erwachsenen
Sie stellt den höchsten Zertifizierungslevel dar. Voraussetzung ist die Zertifizierung auf dem Advanced Level.
Voraussetzungen für diejenigen, die ihr Curriculum nach dem 31.12.2014 begonnen haben:
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3 Jahre ST-Praxis nach Erreichen der Advanced Zertifizierung.
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Behandlung von mindestens 10 Patient*innen mit Schematherapie über mind. 6 Monate; davon mindestens 4 Persönlichkeitsstörungen.
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Kontinuierliche Fortbildung mit mindestens 8 UEn Fortbildung durch ST-Workshops, Supervision oder Selbsterfahrung innerhalb von 2 Jahren.
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6 Stunden Supervision mit Fokus auf die Supervisor*innentätigkeit.
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Absolvieren des Trainer*innen- und Supervisor*innen-Workshops: Sie können sich unter IST-Hamburg@t-online.de melden, um sich auf eine Vormerkliste der zukünftig angebotenen Trainer*innen- und Supervisor*innen-Workshops in Deutschland eintragen zu lassen. Diese Workshops oder Webinare sind Voraussetzung für die Dozent*innen- und Supervisor*innentätigkeit und gelten analog zu den amerikanischen "webinars".
Zertifizierung in Schematherapie bei Kindern, Jugendlichen und Eltern
Voraussetzung und Beantragung
Voraussetzung für die Zertifizierung in Schematherapie nach den Kriterien der ISST ist - neben der Mitgliedschaft in der ISST (Antragsformular) - die Approbation als Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut*in oder Psychologische*r Psychotherapeut*in. Letztere benötigen für eine ISST-Zertifizierung eine Abrechnungsgenehmigung für Kinder und Jugendliche oder alternativ eine Bescheinigung, dass sie über eine mindestens 5-jährige psychotherapeutische Praxiserfahrung mit Kindern verfügen (z.B. Klinikleitung/Abteilungsleitung).
Ihren Zertifizierungsantrag schicken Sie bitte an einen der beiden nationalen Zertifizierungesbeauftragten:
Derzeit Christine Zens, Hamburg (christine.zens@hamburg.de), oder Wolfgang Beth, Nürnberg (kontakt@nest-schematherapie.de).
Ihre Supervisor*innen und wir vom IST-M sind Ihnen bei Fragen zur Zertifizierung, insbesondere bei der Suche nach einer/einem geeigneten Rater*in für Ihre Videobänder (s. u.) gerne behilflich.
I. Zertifizierung als "Schematherapeut*in für Kinder und Jugendliche"
Sie berechtigt, die Bezeichnung "Schematherapeut*in für Kinder und Jugendliche" zu führen und an Schematherapie-Studien teilzunehmen.
Voraussetzungen:
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Der Besuch von 64 Unterrichtseinheiten (UEn) à 45 Mintuen "Schematherapie bei Kindern, Jugendlichen und Eltern", welche durch unser Curriculum abgedeckt werden. Der Besuch weiterer Workshops zur Vertiefung und zum Training der praktischen Fertigkeiten ist empfehlenswert.
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Mindestens 20 Einzel-Supervisionsstunden oder eine entsprechende Anzahl an Gruppen-Supervisionsstunden (diese werden gemäß einer ISST-Umrechnungstabelle konvertiert).
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Mindestens 2 supervidierte Behandlungsfälle mit jeweils mindestens 25 Therapiestunden.
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Insgesamt müssen mind. 80 Behandlungsstunden nachgewiesen werden.
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Die Supervision muss mind. 1 Jahr andauern.
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Eine Videoaufnahme einer kompletten schematherapeutischen Sitzung (50 Min.) mit einem Kind/Jugendlichen unter 16 Jahren inklusive einer schriftlichen Fallkonzeptualisierung (nach Young) muss von einer/einem institutsfremden Supervisor*in geratet werden. Der Mittelwert des Ratings muss mind. 4,0 auf der STRS-CA-Rating-Skala erreichen.
II. Zertifizierung "trainer-supervisor-level" in Schematherapie bei Kindern, Jugendlichen und Eltern
Voraussetzungen (zusätzlich zu den Anforderungen der Zertifizierung als "Schematherapeut*in für Kinder und Jugendliche") für diejenigen, die ihr Curriculum nach dem 31.12.2014 beendet haben:
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Mindestens 24 UEn à 45 Minuten in Vertiefungsworkshops (notwendig: ST bei Borderline Persönlichkeitsstörung; optional: ST bei Narzisstischer Persönlichkeitsstörung, ST bei Paaren, Umgang mit dem Distanzierten Beschützer oder ähnliche Workshops).
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Erfahrung als Co-Dozent*in in mindestens zwei zweitägigen Workshops mit 12 UEn in "Schematherapie bei Kindern, Jugendlichen und Eltern".
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Mindestens 1 Tag oder 8 UEn Selbsterfahrung in einer Gruppe mit 3 oder 4 Teilnehmenden.
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Mindestens 1 zusätzlicher Fall mit Elternarbeit.
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Mindestens 5 Einzel-Supervisionsstunden.
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Ein weiteres Video mit Elternarbeit (kein Rating notwendig).